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„Liegt Geld in Ihrem Keller? Holen Sie es jetzt heraus!“Sie kennen das Problem: Ihre Forderungen wurden mit Urteil oder Vollstreckungsbescheid rechtskräftig festgestellt, doch die Vollstreckungsversuche schlugen fehl. Ihr Geld haben Sie nicht bekommen und die Kosten mussten Sie auch noch zahlen. Die Forderung haben Sie abgeschrieben, der Vorgang „schlummert im Keller“.
Da solche titulierten Ansprüche in der Regel erst nach 30 Jahren verjähren, ist eine über die Jahre ständige Überwachung und regelmäßige Schuldneransprache erforderlich.
Oftmals verändert sich die finanzielle Situation der Schuldner im Laufe der Jahre positiv. Bei konsequenter Bearbeitung erreicht man in sehr vielen Fällen Zahlungsvereinbarungen oder im Zuge weiterer Vollstreckungsmaßnahmen können Gelder eingezogen werden. Ihre Gelder!
Inkassounternehmen übernehmen gerade auch solche Fälle zum Einzug und zur Überwachung und das meist gegen Erfolgshonorar. Sie zahlen also nicht noch einmal, bekommen jedoch Gelder bei Erfolg! Das Inkassounternehmen übernimmt die regelmäßige Schuldneransprache schriftlich, telefonisch oder persönlich, ermittelt den jeweiligen Wohnsitz und die Vermögensverhältnisse ggfs. durch geeignete Vollstreckungsmaßnahmen und trifft Zahlungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen.
Für den Fall, dass Sie Ihre Forderungen selbst einziehen, ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, im Hinblick auf die geplante Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens, noch einmal alle titulierten Forderungen durchzuarbeiten.
Viele Gerichtsvollzieher sind heute überlastet. Lange Bearbeitungszeiten sind zum Teil die Folge. Der Gesetzesentwurf zielt auf eine Effizienzsteigerung und Verbesserung in der Vollstreckung. Die Gerichtsvollzieher sollen dabei in Zukunft statt wie bisher als Beamte auf eigene Rechnung selbständig als Beliehene (ähnlich dem Notarwesen) arbeiten. Die Gerichtsvollzieher sollen weitere Befugnisse erhalten. Jedoch zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Gebühren für Vollstreckungsmaßnahmen um ca. das zwei- bis dreifache steigen können. Der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) hat hierzu seine Mitgliedsunternehmen 2007 befragt. 51 Prozent glauben nicht, dass das Zahlungsverhalten der Schuldner dadurch beeinflusst wird und 86 Prozent sind der Meinung, dass gerade Gläubiger mit kleineren Forderung die Vollstreckungsaufträge reduzieren werden. Diese Ansicht wird auch in der Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages aus 2007 vertreten. Generell wird dort die Privatisierung befürwortet, da dort erwartet wird, dass „die eigenverantwortliche Führung der Gerichtsvollziehergeschäfte zu einer Verbesserung der Dienstleistungen der Gerichtsvollzieher und damit zu einer effektiveren Zwangsvollstreckung führen wird“. Andererseits befürchtet man dort auch, dass gerade wegen des Kostenrisikos, Ansprüche nicht in jedem Fall weiter verfolgt werden.
Die sofortige Aufarbeitung aller „Kellerakten“ macht sich u. U. bezahlt. Lassen Sie sich von uns beraten info@inkasso-varel.de.
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