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Offene Forderungen ? - Schnell und kostengünstig zum Vollstreckungsbescheid !Bleiben alle vorgerichtlichen Bemühungen, sei es durch schriftliche Mahnungen, telefonische oder persönliche Ansprachen, eine unstreitige Forderung bezahlt zu bekommen, erfolglos, führt der weitere Weg meist zum gerichtlichen Mahnverfahren.
Hier haben Gläubiger ab dem 01.07.08 eine neue effiziente und kostengünstige Möglichkeit:
Zum 01.07.2008 tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Danach sind Inkassounternehmen befugt als Bevollmächtigte das gerichtliche Mahnverfahren für ihre Auftraggeber durchzuführen. Für die Tätigkeit im gerichtlichen Mahnverfahren sieht das Gesetz für Inkassounternehmen eine Vergütung bis zu 25,-- EUR vor (Klärungsbedarf besteht noch bei Auslagen und Mehrwertsteuer).
Ab 01.12.08 darf die Antragstellung bei den zentralen Mahngerichten durch Inkassounternehmen nur noch in elektronisch lesbarer Form erfolgen.
Für die Inkassounternehmen Decker-Fischbeck GmbH erklärt die Geschäftsführerin Edith Decker-Fischbeck: Selbstverständlich werden in unserem Hause die Akten vollständig elektronisch geführt (über ein revisionssicheres Dokumentenmanagementsystem). Größere Datenmengen können wir von Firmen auch elektronisch entgegen nehmen. Die Grundvoraussetzungen für die gerichtlichen Mahnverfahren durch elektronische Datenübermittlung an und von Mahngerichten sind damit ohnehin vorhanden. Sollten wir einen Einzugsauftrag vorgerichtlich nicht erfolgreich abschließen können, entfällt ab 01.07.08 die Übertragung des Vorgang an z. B. einen Rechtsanwalt oder die Rückgabe. Die Abläufe und die Datenbereitstellung für gerichtliche Mahnverfahren werden automatisch gesteuert. Für den besten Übermittlungsweg halten wir das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). Neben entsprechender Software sind Kartenlesegeräte, qualifizierte Signaturkarten und ein sicherer Internetzugang einzusetzen. Die nötigen Prüfungsverfahren und Kennziffererteilungen durch die zentralen Mahngerichte, soweit noch nicht beendet, werden rechtzeitig abgeschlossen sein. Ab dem 01.07.08 soll die Antragstellung für unsere Auftraggeber durch unser Haus direkt und ausschließlich elektronisch erfolgen. Gerichtskosten werden durch die Gerichte über uns im Lastschriftverfahren erhoben, damit sind auch hier Verzögerungen ausgeschlossen. So wird es zu einer weiteren Beschleunigung und Effizienzsteigerung für unsere Auftraggeber bei sehr niedrigen Kosten kommen. Auf Grund der neuen Möglichkeiten und Wege wird es in vielen Unternehmen Handlungsbedarf geben. Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Tel. 0 44 51 - 86 06 41 oder per E-Mail an info@inkasso-varel.de.
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