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Profitieren Sie vom neuen Rechtsdienstleistungsgesetz !
Gerichtliche Mahnverfahren nun direkt über registrierte Inkassounternehmen
Kosten sinken !
Am 01.07.2008 wurde das bisherige Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst. Das hat eine Erweiterung der Kompetenzen für registrierte Inkassounternehmen zur Folge. Die Inkassounternehmen Decker-Fischbeck GmbH wurde bereits am 21.07.2008 im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
Unser Unternehmen stellt somit nun Anträge in gerichtlichen Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) und Vollstreckungsanträge (z.B. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder Erlass eines Haftbefehls) gem. § 79 ZPO selbst.
Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand:
Keine Postlaufzeiten durch elektronische Anträge im gerichtlichen Mahnverfahren. Die Inkassounternehmen Decker-Fischbeck GmbH arbeitet erfolgsorientiert und erfolgsgewohnt durch hochqualifizierte Mitarbeiter, individuelle Bearbeitung und überdurchschnittliche technische Ausstattung.
Dem Schuldner wird lediglich eine Pauschale von 25,00 Euro für die Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens unabhängig von der Forderungshöhe berechnet. Rechtsanwälte sind weiterhin an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Kosten steigend mit der Forderungshöhe) gebunden. Gerichtskosten wie bisher. Aufgrund der Schadenminderungspflicht des Gläubigers, empfiehlt die Inkassounternehmen Decker-Fischbeck GmbH unbedingt den kostengünstigeren Weg, um nicht Gefahr zu laufen, die Kosten vom Schuldner nicht erstattet zu bekommen. Die Rechtssprechung bleibt hier ggf. abzuwarten.
Die Inkassounternehmen Decker-Fischbeck GmbH bietet Ihnen den Forderungseinzug schon heute aus einer Hand ohne Jahresgebühren oder Mindestmengen.
Für Sie bedeutet das eine Zeit- und Kostenersparnis bei einer sehr hohen Qualität und der Auszahlung Ihrer Hauptforderung zu 100 % im Erfolgsfall.
Nutzen Sie sofort diese deutlichen Vorteile im Einzug von unstreitigen Forderungen!
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